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Allgemeines/Rahmenbedingungen

Anerkennung

Praxisbewilligung des Kantons Graubünden und Anerkennung durch die Zusatzversicherungen der Krankenkassen sowie durch die Sozialversicherungen (SUVA, IV, MV).

Kosten

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von der Zusatzversicherung teilweise übernommen. Bei der Gruppenpsychotherapie wird je nach Indikation und Krankenkasse ein Teil der Kosten übernommen. Sitzunghonorar ist 165.00 pro 50 Minuten. Berichte, Emails und sonstiger Aufwand wird nach Zeitaufwans verrechnet.

Berufsordnung, Schweigepflicht

Schweigepflicht Als Psychotherapeutin ASP befolge ich die Berufsordnung der Fachverbände, denen ich angehöre. Als Psychotherapeutin unterstehe ich der gesetzlich geregelten Schweigepflicht und alle mir anvertrauten Informationen unterliegen dem Datenschutzgesetz.